Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG)
Dann kontaktieren Sie mich, um mögliche Vorgehensweisen abzusprechen.
Manche Entscheidung bedingt eine Absprache mit den zuständigen Behörden, aber auch ein konsequentes recherchieren der angewandten Messmethoden und der gesamten Beweissicherung durch die Behörden (Qualität der vorgelegten Bilder/ Einhaltung von Messvorgaben/ eingesetzte Technik usw.)...
Welche Geschwindigkeitsmessungen gibt es überhaupt und welche wurde bei Ihnen angewandt?
Das kennen viele Autofahrer. Man kommt nach Hause und da liegt der ganz besondere Brief im Postkasten. Ein Bußgeldbescheid nach einer Geschwindigkeitsmessung, der dann auch noch ein Fahrverbot und Punkte im Zentralregister zur Folge hat.
Was ist zu tun? Gibt es überhaupt eine berechtigte Chance gegen einen derartigen Bescheid vorzugehen?
Ja, die gibt es, denn bei der immer komplizierter werdenden Messtechnik, kommt es immer wieder zu Messfehlern und die gilt es für Sie herauszufinden, um letztlich die Einstellung des Verfahrens und den Erhalt Ihres Führerscheins zu erreichen.
Mobilität ist in der heutigen Berufswelt wichtig und auch wenn es immer schnell leicht gesagt ist, dass im Falle eines Führerscheinverlustes der öffentliche Personennahverkehr doch ganz gut sei, wissen wir alle über andere Erfahrungen zu berichten.
Heutzutage werden nicht mehr nur Geschwindigkeitsmessungen mit Radar und Laserpistolen durchgeführt, sondern auch durch Lichtschranken und teilweise fest in die Fahrbahn verbaute Sensoren.
Es ist auch möglich, dass Ihre Geschwindigkeit durch Ihnen nachfahrende Einsatzfahrzeuge der Polizei festgestellt wird.
Dies kann ein optisch erkennbares Einsatzfahrzeug sein (silber/blau mit Blaulicht) oder ein Zivilfahrzeug unterschiedlichster Herstellermarken.
Hier nun eine Übersicht der gängigsten Messmethoden:
Radarmessung...
(Traffipax Speedophot und Multanova)
Hier spricht man von den „Blitzern“, in deren Radarstrahl Ihr Fahrzeug kommt. Durch eine Reflektion die von Ihrem Fahrzeug zur Richtantenne zurückgeschickt wird, kann man über die Frequenzveränderung die Geschwindigkeit berechnen.
Lasermessung
(Riegl, Leivtec, Vitronic)
Dieser Gerät sehen Sie sicher selbst mal hin und weder auf einem Stativ montiert und dahinter steht ein Polizeibeamter, der durch die Visierung schaut. Das Gerät lässt sich auch „aus der Hand“ bedienen. Es werden mehrere Laserimpulse auf das anvisierte Fahrzeug geschickt, die dann reflektiert werden. Die Zeit, die der Impuls benötigt, um wieder am Messgerät einzutreffen, ergibt dann Ihre Geschwindigkeit.
Lichtschrankenmessung
(ESO)
Dieses Verfahren erfolgt auf der Basis der Weg-Zeit-Berechnung. Das eingesetzte Gerät sendet mehrere Laser- und Infrarotstrahlen, deren Abstände vorher festgelegt werden. Die Abstrahlung muss dabei rechtwinklig zur Fahrbahn erfolgen. Die Zeit, die ein Fahrzeug benötigt, um die Strahlen zu durchqueren, ergibt die gefahrene Geschwindigkeit.
Induktionsschleifen und Sensorenmessung
(Traffipax, Traffiphot)
Selten, aber dennoch vorhanden, sind die in die Fahrbahn fest eingebauten Sensoren. Hier spricht man von „stationären Blitzern“. Druckempfindliche Kabel und Induktionsschleifen werden in die Fahrbahn eingebracht und verlaufen parallel zueinander. Überfährt ein Fahrzeug diesen Bereich, werden Signale an das Gerät gesandt. Der Zeitabstand dieser Signale ergibt dann den Rückschluss auf Ihre gefahrene Geschwindigkeit.
Nachfahren- eine weitere Variante einer Messung
(Provida)
Besonders geschulte Polizeibeamte, oftmals in einem zivilen Fahrzeug und in ziviler Kleidung unterwegs, mischen sich gerade auf Autobahnen in den Verkehr und entscheiden dann spontan, welches auffällige Fahrzeug, z.B. durch eine drängelnde Fahrweise, ins Visier der im Fahrzeug verbauten Technik genommen wird. Hier wird die Wegstrecke und die Zeit gemessen, die das anvisierte Fahrzeug benötigt, um eine gewisse Wegstrecke zu durchfahren. In der Regel werden Sie im Anschluss durch die Beamten aus dem fließenden Verkehr auf einen geeigneten Anhalteort geführt und man zeigt Ihnen auch direkt den Film zur Messung.
Fazit
Eine oberflächliche Prüfung der Ermittlungsakte reicht da nicht, wenn das Ziel des drohenden Fahrverbotes verhindert werden soll. Hier gilt es die gesamte Beweisführung zu hinterfragen die häufig eben nicht lückenlos ist und viele Messungen sind dazu technisch nicht verwertbar.
Meine Kanzlei setzt sich detailliert mit dem jeweiligen Messverfahren auseinander, denn nur so kann eine Einstellung des Verfahrens und im besten Fall ein Freispruch erreicht werden.