Verkehrsrecht
Das Verkehrsrecht, Gesetz an Gesetz reiht sich hier aneinander und wie das so ist, kann man bei Ermittlungsverfahren dann meistens doch einen Rechtsbeistand gut gebrauchen, denn oftmals geht es auch um den Führerschein, der für viele Menschen ganz häufig mit der Berufsausübung zu tun hat.
Strafbefehle mit teilweise hohen Tagessätzen können Sie möglicherweise begleitend in wirtschaftliche Schwierigkeiten bringen.
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Das aktuelle Punktesystem (ab 01.05.2014):
1-3 Punkte : "Vormerkung"
4-5 Punkte : "Ermahnung"
6-7 Punkte : "Verwarnung"
8 Punkte : "Entzug der Fahrerlaubnis"
Das neue Punktesystem basiert aus einer einfachen Sichtweise, denn bestraft werden soll nur noch der „sicherheitsrelevante Verkehrsverstoß“ und das soll sowohl für den Bereich der Ordnungswidrigkeiten, als auch für den Bereich der Straftaten im Straßenverkehr gelten.
Letztlich möchte der Gesetzgeber aber auch mehr Transparenz, Übersicht und bessere Nachvollziehbarkeit beim betroffenen Autofahrer erreichen.
In Zukunft werden nur noch die Verkehrsverstöße in die Datei aufgenommen, die sich unmittelbar auf die Verkehrssicherheit auswirken und der Eintragungswert erhöht sich nun auf 60,- Euro.
In der so genannten Anlage 13 der Fahrerlaubnisverordnung ist eine entsprechende Übersicht genannt.
Der Gesetzgeber unterscheidet in Zukunft nur noch zwischen einem gravierenden (1 Punkt) oder einem groben Verstoß (2 Punkte).
Verbindlich zur Eintragung führen:
Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort
Trunkenheit im Straßenverkehr
Gefährdung des Straßenverkehrs
gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr
Fahren ohne Fahrerlaubnis
Wird ein Fahrverbot ausgesprochen, werden auch folgende Delikte eingetragen:
Nötigung
Vollrausch
fahrlässige Körperverletzung
fahrlässige Tötung
unterlassene Hilfeleistung
Kennzeichenmissbrauch
Vom Eintragungszeitraum ihrer Punkte hängt es ab, wann die Tilgungsfrist eintritt:
Ordnungswidrigkeiten 2 ½ Jahre
Grobe Ordnungswidrigkeit im Regelfahrverbot 5 Jahre
Staftaten 5 Jahre
Straftaten mit Fahrerlaubnisentzug 10 Jahre
Für eine genaue Bewertung „Ihres Falls“ ist ein persönliches Gespräch unumgänglich, um hier keine falschen Angaben zu tätigen.
Abschließend noch der direkte Link zum
Link 1: KBA (Kraftfahr-Bundesamt)
Link 2: KBA (neues Punktesystem)
Link 3: KBA (Bundeseinheitlicher Bußgeldkatalog)