Fragen zum Rechtsschutz
Die wohl am häufigsten gestellte Frage an mich und meine Kanzlei ist,
ob alle Rechtsschutzversicherer akzeptiert werden.
Dies wird eindeutig bejaht, denn schließlich haben Sie sich dazu entschieden sich persönlich und ihr Lebensumfeld abzusichern, wozu auch eine gute Rechtsschutzversicherung gehört.
Die Gesellschaft, bei der Sie eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben, erhält von meiner Kanzlei sofort alle für eine Deckungszusage erforderlichen Informationen.
Ihre Versicherung kann dann zeitnah diese Informationen bewerten und dann recht schnell über Ihren Antrag entscheiden.
Müssen Sie etwas tun?
Meine Kanzlei kümmert sich natürlich um die entsprechende Anfrage zur Deckungszusage.
Ihr ganz persönlicher, konkreter Fall wird unter anwaltschaftlichen Gesichtspunkten dort schriftlich, aber auch im mündlichen Gespräch vorgetragen.
Dazu gehört auch, dass meine Kanzlei eine eventuelle Ablehnung der Deckungsanfrage prüft, ob diese überhaupt berechtigt ist.
Läuft Ihr Verfahren, gehört es natürlich zu den Aufgaben meiner Kanzlei, während dieser Phase ebenfalls den notwendigen Schriftverkehr und Telefonate mit Ihrer Versicherung zu führen.
Ablehnung der Deckungsanfrage und dann?
Kommt es zur Ablehnung des beim Versicherer vorgetragenen Falls, müssen Sie die Kosten des Rechtsstreit selbst tragen. Zu prüfen ist aber dann, ob Sie möglicherweise eine Prozesskostenhilfe (PKH) oder Verfahrenskostenhilfe (VKH) beantragen können.
Rechtsschutzversicherung- wo liegt der Vorteil?
In Deutschland ist es so geregelt, dass die unterliegende Partei eines Rechtsstreits die Kosten ganz oder nur zu gewissen Teilen tragen muss. Wenn z. B. umfangreiche Gutachten erforderlich werden, können diese Kosten entsprechend steigen bzw. hoch sein. Trägt Ihre Rechtsschutzversicherung diese Prozessrisiken, so sind sämtliche Kosten gedeckt.
Dabei ist es immer wichtig, sich jeden neuen Schritt im Verfahren durch die Rechtsschutzversicherung genehmigen zu lassen. Auch das übernimmt meine Kanzlei.
Haben sie noch weitere Fragen?
Bitte wenden Sie sich an meine Kanzlei, um Ihren Fall zu besprechen.