Patientenrecht
Ein Patient ist nicht im rechtslosen Raum. Das Gegenteil ist der Fall. Es geht um ein wichtiges Gut des Menschen, die eigene Gesundheit, oder die Gesundheit eines nahen Angehörigen. Hierbei ist es der Patient selbst, der über seine Behandlung und die medizinischen Maßnahmen entscheidet. Nur wenn dieser seine Zustimmung über ärztliche Maßnahmen gegeben hat, die häufig einen Eingriff in die körperliche Unversehrtheit bedeuten, darf der medizinische Eingriff durchgeführt werden.
Um beurteilen zu können, ob eine Zustimmung zu einer Maßnahme gegeben wird, ist der Patient vom Arzt umfassend über den Eingriff aufzuklären.
Gerade aber auch der sterbende Mensch und vielfach auch der für ihn z.B. aufgrund einer Vorsorgevollmacht oder einer Betreuungsverfügung handelnde Betreuer benötigt umfassende und kompetente rechtliche Unterstützung, die richtigen Entscheidungen in einem Sterbeprozess treffen zu können.
Lassen Sie sich bei den folgenden Themen von mir beraten: