Hier prüfen wir Arbeitsverträge, beraten Sie zu Ihren Ansprüchen auf Lohn/Gehalt, Urlaub, Sozialleistungen. Im Schadensfall begleiten wir Sie bei Kündigungen, Gleichbehandlungsfragen, Mobbing.
Richtig vererben, aber wie geht das? Ein Thema, welches zu Lebzeiten sehr wichtig ist, sich aber leider mit dem Tod beschäftigt. Sind am Ende alle Beteiligte zufrieden? Wie kann man Streitigkeiten vermeiden. Harmonisch kann dieses Thema allerdings durchaus verlaufen. Man muss es nur gut überlegt gemeinsam formulieren!
Unter Patientenrecht werden die Rechte der Bürgerinnen und Bürger verstanden, die ihnen in einem Behandlungsverhältnis zustehen.
Hier ist die rechtliche Ausgestaltung der Rechtsbeziehungen zwischen Patient und Ärztin/ Arzt sowie zwischen Ärztinnen und Ärzten untereinander gemeint.
Diese Themengebiete gehören sehr oft zusammen. Eine lange chronische Erkrankung, die es ummöglich macht den Beruf weiter auszuführen. Nicht einfach und sehr belastend. Hier sind alle gesetzlichen und privaten Regelungen gemeint, die mit Krankenkassen getroffen wurden/ werden.
Das Sozialgesetzbuch bildet die Rechtsgrundlage für das Pflegerecht.
Das Recht der gesetzlichen, sozialen Pflegeversicherung ist im XI Buch des Sozialgesetzbuches geregelt. 1994 wurde diese Versicherung eingeführt. Es entsteht ein Leistungsanspruch bei Pflegebedürftigkeit.
Das gesetzliche Betreuungsrecht ist darauf ausgerichtet, möglichst alle zu treffenden Entscheidungen grundsätzlich zum Wohl und nach den formulierten Wünschen der Betreuten/ des Betreuten zu treffen. Dabei ist oberste Priorität, dass betreute Menschen möglichst ein weiterhin selbst bestimmtes Leben führen können sollen.
Auch für die sensible Thematik gesetzlicher Vertretungsfunktionen wie Vormundschaft, Pflegschaft und rechtliche Betreuung sind wir diskreter Ansprechpartner.
Egal welcher Sachschaden Ihnen gerade Schwierigkeiten macht, mein Team kümmert sich darum. Hausschäden durch äußere Einflüsse, Unfallschäden oder was einem sonst noch so passieren kann. Fragen Sie einfach kurz nach und wir werden schauen, welchen Weg Sie beschreiten sollten.
Durch die anwaltliche Verschwiegeheitspflicht und den anwaltlichen Berufsethos besonders geschützte Stelle.
Frau Rechtsanwältin Deifuß ist im Auftrag von Unternehmen Ansprechperson für dessen Mitarbeiter, die einen potentiellen Verstoß gegen geltende Gesetzte oder interne Arbeitsanweisungen feststellen und diesen Umstand melden wollen. Es erfolgt ein Erstkontakt und die Bearbeitung von Hinweisen, unter Gewährleistung des Datenschutzes nach der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz sowie dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG).
Die im Mandatsverhältnis zwingende Verschwiegenheit wird gewährleistet, sowie auf Wunsch der meldenden Person auch deren Anonymität. Es wird zudem sichergestellt, dass die überlassenen Unterlagen nicht an das Unternehmen herausgegeben werden.