Allgemeinanwältin mit Tätigkeitsschwerpunkten-Medizinrecht-Behandlungsfehler-Arzthaftungsrecht-Verkehrsunfälle mit Sach-u. Personenschäden-Verkehrsrecht-Ordnungswidrigkeitenrecht-Erbrecht-Pflegerecht-Pflegeversicherungsrecht-Betreuungsrecht-Heimrecht
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Kanzlei Deifuß
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Pflegerecht

 

Meine Leistungen in diesem Bereich finden Sie unter den einzelnen Rechtsgebieten. Darüber hinaus sind meine Leistungen unter anderem:

  • Haftung bei Pflegefehlern und Verletzungs von Schutzpflichten durch den Heimträger
  • Schadenersatz und Schmerzensgeld auch nach dem Todesfall
  • Vertretung der Heimbewohner bei Verletzung von Pflichten aus dem Heimvertrag
  • Vertretung des Pflegebedürftigen aus Verletzung von Pflichten aus einem ambulanten Pflegevertrag, Vertretung bei Verletzung von Schutzpflichten aus dem abgeschlossenen Pflegevertrag

 

 

Arbeitsverhinderung von bis zu 10 Arbeitstagen für die Organisation einer akuten Pflegesituation

Angehörige haben die Möglichkeit, bis zu zehn Arbeitstage der Arbeit fernzubleiben, um in einer akuten Pflegesituation eine bedarfsgerechte Pflege zu organisieren oder eine pflegerische Versorgung in dieser Zeit sicherzustellen. Seit dem 1.1.2015 ist für diese Zeit eine Lohnersatzleistung – das Pflegeunterstützungsgeld – vorgesehen.

Dieses Recht gilt gegenüber allen Arbeitgebern unabhängig von der Größe des Unternehmens.

 

6 Monate teilweise oder vollständige Freistellung von der Arbeit

 

Beschäftigte haben einen Anspruch auf vollständige oder teilweise Freistellung von bis zu 6 Monaten von der Arbeit, wenn sie einen pflegebedürftigen nahen Angehörigen in häuslicher Umgebung pflegen.

Neu ist seit dem 1.1.2015 die Möglichkeit, für diese Zeit ein zinsloses Darlehen beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben zu beantragen, um die Einkommensverlust in dieser Zeit abzufedern.

Es besteht kein Rechtsanspruch gegenüber Arbeitgebern mit 15 oder weniger Beschäftigten.

 

Familienpflegezeit von bis zu 24 Monaten

 

Wenn nahe Angehörige länger pflegebedürftig sind gibt es 1.1.2015 auch einen Rechtsanspruch auf teilweise Freistellung von bis zu 24 Monaten sowie auf ein zinsloses Darlehen.

Mit der Neuregelung können Angehörige bis zu 24 Monate lang ihre Arbeitszeit auf bis zu 15 Stunden pro Woche reduzieren, um nahe Angehörige in häuslicher Umgebung zu pflegen.

Es besteht eine Mindestarbeitszeit von 15 Wochenstunden. Die geforderte Mindestarbeitszeit muss nur im Durchschnitt eines Jahres vorliegen.

Es besteht kein Rechtsanspruch gegenüber Arbeitgebern mit 25 oder weniger Beschäftigten. Ausgenommen die zur Berufsausbildung Beschäftigten. Auch hier besteht die Möglichkeit, ein zinsloses Darlehen zum Ausgleich des Einkommensverlustes zu beantragen.

 

Informationsblatt zum Antrag auf ein zinsloses Darlehen

Antrag auf zinsloses Darlehen

 
Quellenangabe:
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend 
 

Kontakt und Terminvereinbarung

 

Öffnungszeiten:

Mo-Do: 09-13 Uhr

Mo-Do: 15-18 Uhr

        Fr: 09-14 Uhr

 

Gesetzliche Feiertage geschlossen!         

 

Anschrift:

Rechtsanwältin

Sabine Deifuß

Am Markt 9

58239 Schwerte

 

Allgemeinanwältin

 

Telefon:

+49 2304 776491

Telefax:

+49 2304 776492

 

E-Mail:

kontakt@kanzlei-deifuss.de

 

 

 

 

 

Mitglied in der "Juristischen Gesellschaft Ruhr e.V."

"Mitglied in der German Ombudsman Association - Vereinigung deutscher Vertrauensanwälte e.V."

Mitglied im "Anwalt- und Notarverein i. LG-Bez. Hagen e.V."

Mitglied der "Arbeitsgemeinschaft Erbrecht im Deutschen Anwaltverein"

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