Kosten und Honorare
Der Wert des guten Rates...
Sein Recht zu bekommen, ist oftmals mit langen Verhandlungen verbunden ist. Damit meine ich Absprachen mit den Staatsanwaltschaften, den Gerichten, Anwaltskollegen, Versicherungen und Sachverständigen. Diese Aufzählung ist sicher nicht abschließend.
Als Mandant(in)muss für Sie die Überschaubarkeit der anfallenden Kosten meiner Tätigkeit gewährleistet sein, egal ob Sie nur mal eben eine Frage haben, oder bereits mit einem konkreten Mandat meine Kanzlei beauftragen. „Fair geht vor!“ – und deshalb werden Sie immer sofort von mir informiert, wenn ich erkenne, dass der geplante Kostenrahmen für Sie größer wird. Deshalb muss guter Rat nicht immer sofort auch sehr teuer sein. Sprechen Sie mich einfach an und wir finden sicher eine Lösung.
Sie haben eine Rechtsschutzversicherung?
Die Deckungsanfrage in Ihrem ganz individuellen Fall übernehme ich für Sie. Dazu benötige ich die Versicherungsnummer und wer als Versicherungsnehmer in der Police steht. Bitte bedenken Sie dabei aber, dass ich Ihnen Tätigkeiten meiner Kanzlei, die nicht von der Versicherung übernommen werden, gesondert in Rechnung stellen muss.
Die gesetzliche Vergütung
Anwaltschaftliche Tätigkeiten werden in der Regel nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) abgerechnet. Die Abrechnung orientiert sich am Streitwert und je höher dieser ist, entsprechend steigt das Honorar. Allgemeine Informationen zum Thema – Anwaltsgebühren - dazu finden Sie hier:
www.bundesrechtsanwaltskammer.de
Pauschalhonorar vereinbaren
Es ist natürlich auch möglich bei bestimmten, vorher klar zu definierenden Fällen und einem ebenfalls vorher einzugrenzenden Zeitaufwand, ein Pauschalhonorar zu vereinbaren. Dies macht u.a. Sinn, wenn es z. B. um die Gestaltung von Verträgen geht.
Zeithonorar vereinbaren
In manchen Fällen ist es zwangsläufig von Nöten, mit Beratungszeiten zu planen. Für Sie als Mandaten(in) kann es dann besser sein, wenn nach den tatsächlich geleisteten Stunden abgerechnet wird. Sie haben dabei den Vorteil, dass Sie sich mit jeder Frage an mich wenden können und immer die volle Kostenkontrolle haben, um so einer unerwarteten Kostensteigerung entgegenzuwirken.
Ich vereinbare mit Ihnen einen Stundensatz, der sich natürlich daran orientiert, wie kompliziert Ihr Fall ist und welchen Zeitaufwand meine Kanzlei einplanen muss. Die Stundensätze bewegen sich zwischen 100,- € und 300,- € zuzüglich der gesetzlich vorgeschriebenen Mehrwertsteuer.
Beratervertrag vereinbaren
Sollten Sie als Mandant privat, oder geschäftlich an einer dauerhaften Bindung mit meiner Kanzlei interessiert sein, biete ich Ihnen auch gerne die Möglichkeit, einen Beratervertrag abzuschließen. Es wird dann in gegenseitiger Absprache ein festes Honorar vereinbart, für das ich Ihnen bei allen Rechtsfragen zur Verfügung stehe. Diesen Vertrag können Sie jederzeit kündigen und gehen somit keine dauerhafte Verpflichtung ein.
Es kann allerdings möglich sein, dies ist durch den Gesetzgeber so vorgeschrieben, dass bei gerichtlichen Auseinandersetzungen die Vergütung nach dem RVG angewandt werden muss. Dies muss dann im Einzelfall besprochen werden. Bei außergerichtlichen Streitigkeiten ist eine Abweichung erlaubt.