Arbeitsrecht und Kündigungsschutz
Die Anwaltskanzlei berät Sie in allen Belangen des individualen Arbeitsrechts, das heißt, der vertraglichen Beziehung eines Arbeitnehmers zu seinem Arbeitgeber. Dabei prüfen wir Arbeitsverträge, beraten Sie zu Ihren Ansprüchen auf Lohn/Gehalt, Urlaub, Sozialleistungen etc.
Wir beraten/ begleiten Sie bei Kündigungen, Gleichbehandlungsfragen, Betriebsübergängen, Abfindungsmodalitäten, Mobbing...usw.
Wir reichen für Sie Kündigungsschutzklagen ein und handeln oftmals hohe Abfindungszahlungen für Sie aus.
Beachten Sie bitte unbedingt die Frist von 3 Wochen nach Zugang einer Kündigung. Innerhalb dieser Zeit muss eine Kündigungsschutzklage bei Gericht eingehen, ansonsten wird eine möglcherweise unwirksame Kündigung wirksam!
Auch die durch die Corona-Pandemie bedingten Kündigungen gilt es aktuell zu begleiten.
Schildern Sie uns telefonisch oder per Mail Ihr aktuelles Problem und mein Team vereinbart einen zeitnahnen Beratungstermin mit Ihnen.
Kritische Einträge in Social-Media-Plattformen wie Facebook berechtigen den Arbeitgeber nicht in jedem Fall zu einer fristlosen Kündigung. Stattdessen sind stets alle Umstände des jeweiligen Sachverhaltes zu berücksichtigen. Das geht aus einer Entscheidung des Arbeitsgerichts (ArbG) Dessau-Roßlau hervor.