Krankenversicherungs- und privates Berufsunfähigkeitsrecht
Das gesetzliche Krankenversicherungsrecht nach dem SGB V sowie das Recht aus dem privaten Krankenversicherungsschutz, nebst dem Recht aus der Berufsunfähigkeitsvorsorge, bietet den Menschen einen guten Schutz im Krankheitsfall. Doch gerade dann, wenn der Krankheitsfall eingetreten ist und Leistungen in Anspruch genommen werden müssen, ist man aus gesundheitlichen Gründen oft nicht in der Lage, die Ansprüche angemessen geltend zu machen. Sobald sich ein Heilungserfolg abzeichnet, treten vielfach wiederum Probleme auf, wenn die Versicherungsleistungen eingestellt werden.
Der Dschungel der Leistungen scheint oft undurchschaubar. Schildern Sie uns einfach Ihr ganz persönliches Problem. Rechtzeitg eingeholter Rechtsrat kann Sie vor großen Problemen bewahren.
Beispiele:
Wir bieten eine begleitende Beratung zu anstehenden Maßnahmen und übernehmen gerne die rechtliche Vertretung gegenüber den Leistungsträgern.
Wir gehen den Weg gemeinsam, damit Sie zu Ihrem Recht kommen.