Durch die anwaltliche Verschwiegeheitspflicht und den anwaltlichen Berufsethos besonders geschützte Stelle.
Frau Rechtsanwältin Deifuß ist im Auftrag von Unternehmen Ansprechperson für dessen Mitarbeiter, die einen potentiellen Verstoß gegen geltende Gesetzte oder interne Arbeitsanweisungen feststellen und diesen Umstand melden wollen. Es erfolgt ein Erstkontakt und die Bearbeitung von Hinweisen, unter Gewährleistung des Datenschutzes nach der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz sowie dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG).
Die im Mandatsverhältnis zwingende Verschwiegenheit wird gewährleistet, sowie auf Wunsch der meldenden Person auch deren Anonymität. Es wird zudem sichergestellt, dass die überlassenen Unterlagen nicht an das Unternehmen herausgegeben werden.